Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Koblenz-Bringt’s-Stadtgutschein. Wenn dennoch eine Frage unbeantwortet bleibt, sind wir unter info@koblenz-stadtmarketing.de gerne für Sie da und erreichbar.

Der „Koblenz-bringt’s“-Gutschein ist ein lokaler Einkaufsgutschein, der wichtige Kaufkraft in der Stadt bindet und den stationären Einzelhandel, die Gastronomie und alle weiteren lokalen Dienstleister stärkt. Zudem ist der Stadtgutschein eine tolle Geschenkidee.

Der „Koblenz-bringt’s“-Gutschein ist als digitale Version HIER nach Kauf sofort erhältlich. Der Gutschein steht auch als praktische Gutscheinkarte in Ausgabestellen zum Kauf zur Verfügung: Eine Übersicht aller Ausgabestellen finden Sie HIER.

Eine Übersicht aller Akzeptanzstellen finden Sie HIER.

Nein, das Guthaben kann auf verschiedene Akzeptanzstellen aufgeteilt werden oder es können auch nur Teilbeträge eingelöst werden.

Ja, es können auch mehrere Gutscheine auf einmal eingelöst werden. Ein Gutschein wird von der Akzeptanzstelle wie Bargeld behandelt.

Zurzeit können die Gutscheine nur in den Akzeptanzstellen vor Ort eingelöst werden. Wir arbeiten allerdings daran, dass der Gutschein auch in den Onlineshops der Partner einlösbar ist.

Folgende Zahlungsarten werden beim Online-Kauf akzeptiert: Paypal, Direkte Banküberweisung

Der Gutschein kann mit einem frei wählbaren Betrag zwischen 5,00 € und 150,00 € aufgeladen werden.

Beim Online-Kauf auf www.koblenz-bringts.de können persönliche Grußtexte bis zu 250 Zeichen dem Gutschein hinzugefügt werden. Wenn der Gutschein in einer der Ausgabestellen gekauft wird, erhalten Sie einen Gutscheinumschlag dazu, den Sie personalisieren können.

Der Gutschein ist nicht personenbezogen und kann auf eine andere Person übertragen werden.

Kein Ersatz bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung.

Die haptische Gutscheinkarte kann in allen teilnehmenden Ausgabestellen jederzeit neu aufgeladen werden. Dies funktioniert auch über die Webseite www.koblenz-bringts.de, dazu benötigt man nur den Code, welcher auf der Karte zu finden ist.

Nein, die Gutscheinkarte muss nicht zurückgegeben werden. Sie kann sogar immer wieder aufgeladen und verwendet werden. Bevor die Karte allerdings weggeworfen wird, kann diese gerne bei einem der Partner zur Wiederverwendung abgegeben werden.

Wenn die Ware zurückgegeben wird, die mit einem Gutschein erworben wurde, liegt es im Ermessen der Akzeptanzstelle, ob ein neuer Gutschein ausgestellt wird oder es zu der Auszahlung des Betrages kommt.

– Durch scannen mit jedem beliebigen QR-Code-Scanner.
– Auf der Webseite www.koblenz-bringts.de